Artikel 3 der nds. Verfassung

Heute haben wir den Landtagsfraktionen sowie den Ministerien für Inneres und Justiz einen Entwurf zur Ergänzung des Gleichheitsgrundsatzes der niedersächsischen Verfassung um das Merkmal der sexuellen Identität übersandt.

Bremen, Berlin und das Saarland machten es vor, nun sollte sich auch Niedersachsen gegen die Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bi- und Transsexuellen stellen. Wir hoffen auf eine überparteiliche Zustimmung und werden den weiteren Verlauf aktiv begleiten.

 

Der LSVD fragt: Warum gehören Lesben und Schwule in die niedersächsischen Landesverfassung?