Kein Schutz vor Diskriminierung in Niedersachsen

Mit den Stimmen von CDU und FDP hat der Niedersächsische Landtag am 8. Mai die Ergänzung von Art.3 Abs. 3 der Landesverfassung um das Merkmal der sexuellen Identität abgelehnt. Die Regierungsparteien sprechen damit Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender den Schutz vor Diskriminierung ab. SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und Die.Linke, die den entsprechenden Gesetzentwurf für uns eingebracht hat, sagten bereits im Vorfeld ihre Zustimmung für den Antrag zu.

Es ist enttäuschend, dass insbesondere die FDP, die erst vor zwei Wochen auf ihrem Bundesparteitag die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe propagierte, wieder einmal die Partei der Versprechungen bleibt. Spätestens bei der Landtagswahl im Januar 2013 werden Lesben und Schwule sich entscheiden müssen, welche Partei ihre Rechte tatsächlich vertritt und für diese eintritt.