Keine Benachteiligung oder Bevorzugung aufgrund der sexuellen Identität
In Niedersachsen beabsichtigen die Regierungsparteien SPD und Bündnis 90 / Die Grünen zusammen mit der FDP, das Merkmal „sexuellen Identität“ in den Gleichheitsartikel 3 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung aufzunehmen. Anlässlich der heutigen Sitzung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen des Niedersächsischen Landtags erklärt Benjamin Rottmann, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) Niedersachsen Bremen:
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Niedersachsen-Bremen begrüßt die Initiative zur Ergänzung des Gleichheitsartikels in der Niedersächsischen Verfassung. Niemand sollte aufgrund seiner sexuellen Identität bevorzugt oder benachteiligt werden – diese Festlegung im Grundgesetz und in den Landesverfassungen ist in unserer heutigen pluralistischen Gesellschaft fundamental wichtig. Mit der Ergänzung des Artikels würde dokumentiert werden, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LSBTI) genauso schutzwürdig sind, wie die anderen in Art. 3 Abs. 3 aufgeführten Minderheiten und dass ihre Respektierung für das Zusammenleben in Niedersachsen unverzichtbar ist.
Darüber hinaus zeigen die jüngsten Aktivitäten eines Bündnisses aus christlich- fundamentalistischen, evangelikalen und rechtspopulistischen Gruppen und Initiativen deutlich, dass hier versucht wird einen gesellschaftlichen Rückschritt in Gang zu bringen und durchzusetzen. Die Kräfte die sich hier formieren sind eine ernste und beunruhigende Gefahr für unsere offene Gesellschaft. Sie erheben verbissen und wütend das eigene Weltbild zum Maßstab und ziehen im Namen von Ehe und Familie, Religion und Abendland gegen all jene zu Felde, die (den eigenen) rassistischen und homophoben Vorstellungen widersprechen. Ihre Aktionen richten sich u.a. gegen Bildungspläne und Initiativen, mit denen die gesellschaftliche Akzeptanz von LSBTI gefördert werden soll. Die Kampagne agiert mit kaum kaschierten Hassparolen, Verzerrungen und Verdrehungen gegen eine Pädagogik der Vielfalt. Auch der Niedersächsische Landtag war in diesem Zusammenhang Zielscheibe der Agitation dieser Gruppen, als er einen entsprechenden Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen beraten hat.
Gerade deshalb ist es von hoher gesellschaftspolitischer Bedeutung und Strahlkraft, wenn der Niedersächsische Landtag den Schutz der sexuellen Identität in Art. 3 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung aufnehmen würde. Eine Ablehnung des Gesetzesentwurfs wird von den Gegner/innen unserer offenen Gesellschaft als „Sieg“ und Ermunterung verstanden werden.
Hintergrund
Gesetzesentwurf der Fraktionen SPD und Bündnis 90 / Die Grünen