Deutschland schreibt Geschichte, der Bundestag hat das Selbstbestimmungsgesetz beschlossen und löst damit ab 1. November 2024 das bisherige Transsexuellengesetz ab.
Nach teils kontroversen Debatten hat der Bundestag am heute endlich das Selbstbestimmungsgesetz beschlossen. Dieses soll die Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen wesentlich vereinfachen. Für das Gesetz stimmten 374 Abgeordnete, dagegen 251. Elf Abgeordnete enthielten sich.
Nach geltendem Recht ist eine Änderung des Geschlechtseintrags nur durch einen gerichtlichen Beschluss möglich, der eine Begutachtung durch zwei Sachverständige voraussetzt.
Erwachsene können zukünftig ihren Geschlechtseintrag mit einer einfachen Erklärung beim Standesamt ändern. Jugendliche ab 14 Jahren können ebenfalls eine eigene Erklärung abgeben, brauchen aber das Einverständnis der Eltern.