Niedersachsen gegen Rehabilitierung der Opfer von § 175

Am 12.10.2012 hat der Bundesrat mehrheitlich einer Entschließung zugestimmt, die die Bundesregierung auffordert, Maßnahmen zur Rehabilitierung der nach 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten vorzuschlagen.

Während Bremen sich dem Antrag anschloss, stimmte Niedersachsen dagegen. Die Urteile seien unter Geltung des Grundgesetzes verfassungskonform ergangen, erschließt sich die Rechtfertigung aus der entsprechenden Anlage des Plenarprotokolls.

„Man darf vermuten, dass nach Ansicht der niedersächsischen Regierungsparteien wohl auch Hexen existierten und gerechtfertigt verbrannt wurden, weil es der damaligen Rechtsauffassung entsprach“, so Benjamin Rottmann vom LSVD Niedersachsen-Bremen.